In den ersten Monaten 2010 sind eine Vielzahl an neuen Dokumenten zur Marktkommunikation mit EDIFACT-Nachrichten veröffentlicht worden.
Die Bundesnetzagentur hat mit Dokumentennummer 18121 eine Konsultationsfassung der Kommunikationsrichtlinie bereitgestellt, die von BDEW erstellt worden ist. Die wichtigste Änderung ist die Aufnahme von AS2 als Datenaustauschlösung in das Dokument. Damit werden Dokumente aus dem November 2009 in dieses Grundlagen-Dokument aufgenommen.
Weiterhin wird seit kurzem auf der Seite des DVGW darauf hingewiesen, dass ausschließlich für den Lieferantenwechsel die Verwendung von EDIG@S-Codenummern als Adressierung nicht erlaubt ist. Für Bilanzkreismanagement und Gastransport sind diese Codes hingegen weiterhin gültig.
Ein größerer Schwung an Dokumenten ist aufgrund der Liberalisierung des Messwesens bei Strom und Gas gemäß ENWG veröffentlicht worden, sie befassen sich für Strom- und Gasmarkt mit den Wechselprozessen im Messwesen (WiM). Die aktuellen Versionen sind Konsultationsentwürfe in der Version vom 4.3.2010, die in dieser Form nicht von der BNetzA veröffentlich worden sind. Die Aufnahme der Messstellenbetreiber (MSB) und Messstellendienstleister (MDL) in den von der BNetzA regulierten Bereich hat auch Konsequenzen für schon bestehende Prozesse. MSB sind die technischen Betreiber der Messstellen und somit verantwortlich im Sinne des Eichrechts, MDL sind als Energiedatenmanager zuständig für die Ablesung, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten an den Netzbetreiber. Mit fern-auslesbaren Geräten wie den seit dem 1.1.2010 verpflichtend in Neubauten und bei Modernisierungen einzusetzenden SmartMeter- Geräten fallen diese Rollen zusammen.
In diesem Themenfeld schreibt die BNetzA detailliert vor, wie Messrahmenvertrag und Messstellenrahmenverträge aussehen sollen. Weiterhin werden Änderungen der GPKE und GeLi Gas aufgeführt. Auch hier müssen die neuen Marktteilnehmer MSB und MDL in die bestehenden Prozesse integriert werden. Hier wären für die bessere Benutzbarkeit konsolidierte Fassungen der alten Dokumente wünschenswert.
Ein Beispiel für die Veränderungen ist der Lieferantenwechselprozess. Hier ist der Netzbetreiber in seiner Antwort an den neuen Lieferanten verpflichtet, im Fall einer positiven Anmeldebestätigung die Identität von MSB und MDL mitzuteilen. Die ab dem 1.4.2010 gültige Version der UTILMD enthält jedoch noch keine Möglichkeit, diese Informationen zu übermitteln.
